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Die Kirchen haben es verstanden, den Gläubigen zu suggerieren: Wenn ihr bei uns (zahlende) Mitglieder seid, könnt ihr euch „auf der sicheren Seite“ wähnen, wenn ihr nach dem Tod beim „jüngsten Gericht“ vor Gott stehen werdet, wir geben euch hierzu ein sicheres Geleit, in dem wir euch mit den „heiligen Sakramenten“ versehen. Davon steht aber – was unsere Staats-Kirchen nicht gerne hören wollen – nichts in den Evangelien. Sowohl z. B. im Matthäus-Evangelium (Matthäus 25, 40) als auch in Offenbarung des Johannes (Offenbarung 20, 12) geht es ausschließlich um gute Werke, um in das Himmelreich einzugehen. Und Jakobus, der Bruder von Jesus, hatte es auch klar formuliert, dass der Glaube ohne gute Werke tot ist (Jakobus 2, 16-17). Aber was sind gute Werke?
· Aktives Handeln: Es gib t Menschen, die sich oft dadurch entschuldigen, indem sie beteuern: „Ich habe doch niemand etwas Böses getan.“ Das kann schon stimmen, aber es ist nur die halbe Wahrheit. Juristisch gesehen wird gerne zwischen dem Tun und dem Unterlassen unterschieden ( https://www.iurastudent.de/content/1-abgrenzungskriterien-zum-tun-und-unterlassen , denn beides hat eine Außenwirkung. Wer seelenruhig zusieht, wenn jemand ertrinkt, ohne den Versuch zu unternehmen, ihn vor dem Ertrinken zu retten, obwohl er es gekonnt hätte, hat juristisch gesehen nach § 323c StGB eine unterlassene Hilfeleistung begangen, die sogar strafbar ist. Dies macht deutlich, dass man auch durch Nichtstun indirekt etwas Böses bewirken kann: Wer jemand trotz einer offensichtlichen Notlage nicht hilft, macht sich schuldig. Passend hatte es Erich Kästner formuliert: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es ( https://falschzitate.blogspot.com/2018/01/es-gibt-nichts-gutes-auer-man-tut-es.html ).
· Kein Tauschhandel: Es gibt ein geflügeltes Wort das da lautet: Niemand gibt etwas umsonst. Wir erwarten immer für eine gute Tat eine Art Gegenleistung. Wer einem anderen hilft, der erwartet zumindest, dass er dafür einen Dank erhält oder im besten Falle eine Art Wiedergutmachung in einem adäquaten Gegenwert. Es entsteht eine Art Tauschhandel: Ich tue dir etwas Gutes, schenke dir etwas wie z. B. Zeit, Geld oder einen guten Rat. Aber dafür will ich auch etwas haben. Aber das steht so nicht in den Evangelien, denn z. B. der barmherzige Samariter (Lukas 10, 25-37) erhält für das Bergen des unter die Räuber geratenen Mannes nichts – nicht einmal einen Dank. Auch für die Übernahme sämtlicher Kosten (sowohl der akuten als auch der zukünftigen) erhält er keine Gegenleistung. Wer heute etwas spendet, legt große Wert darauf, dass sein Name in einer Liste der Spender veröffentlicht wird. Wer am Ende eines Lebens einen großen Teil seines Vermögens stiftet, will oft sogar, dass über seinen Tod hinaus die Stiftung seinen Namen trägt oder dies in den Annalen vermerkt wird. Selbst der professionelle Helfer hilft nicht ohne hierfür Geld zu verlangen – auch wenn dieses nicht immer von dem Geholfen selbst kommt, sondern von der „Solidargemeinschaft“. Jemand tut also nur dann ein gutes Werk, wenn er keinerlei Gegenleistung erwartet oder sogar verlangt. Passend hat dies Jesus so formuliert, dass Gott die Sonne aufgehen lasse über die Guten und die Bösen und regnen lasse über Gerechte und Ungerechte (Matthäus 5,45). Diese Vorgabe könnte als willkommene Metapher für den Anspruch, dass gute Werke keine Gegenleistung einfordern, gesehen werden.
· Fokus ist gerichtet auf den Geholfenen: Helfer wollen gerne, wenn sie schon keine Gegenleistung erhalten, dann dabei ein „gutes Gefühl“ haben, jemand geholfen zu haben. Es geht ihnen dabei um eine Selbstwertsteigerung: Sie fühlen sich als die guten Menschen, was sie auch gerne nach außen zeigen. In der Übertreibung neigen sie dann zum „Leben auf dem moralischen Hochsitz“( https://perikles.tv/index.php/leserbriefe/722-der-gutmensch-leben-auf-vom-moralischen-hochsitz ). Sie geben also das an Leistung, was ihnen dieses Gefühl vermittelt. Der Blick ist auf sich selbst gerichtet und darauf, welche Hilfeleistungen diese Selbstgenugtuung vermitteln. Es wird nicht danach gefragt, ob diese Hilfe auch tatsächlich dem anderen nützt oder vielleicht sogar schadet. So kann die „gut gemeinte“ Hilfsleistung sehr schnell zum Bumerang werden. Der Grund liegt oft darin, dass der Helfer sich nicht selbst gefragt hat: Was nützt dem anderen jetzt wirklich? Was fördert ihn? Was bringt ihm jetzt einen Gewinn? Was hilft ihm in dieser Notlage am besten? Der Brennpunkt der Betrachtung sollte also nicht auf sich selbst, sondern auf den anderen gerichtet sein.
· Achtung auf Kollateralschäden: Die „Gutmenschen“ achten, weil sie meinen, die Moral für sich gepachtet zu haben, nicht auf die Konsequenzen ihres Handelns ( https://perikles.tv/index.php/leserbriefe/722-der-gutmensch-leben-auf-vom-moralischen-hochsitz ). Wer gute Werke tun will, achtet auf das, was er mit seiner Tat bewirkt, er isoliert sie nicht in ihrer Einzelwirkung, sondern fragt sich, welche Folgen sein Handeln nicht nur für den Geholfenen hat, sondern auch für andere, auf die sich sein Handeln auch auswirkt. Der gegenwärtige Umgang mit der Gefahr, die von dem Covid-19-Virus ausgeht, macht diese Kurzsichtigkeit deutlich: Die gut gemeinten Kontaktverbote haben gerade bei denen negative Auswirkungen, die auf diese Kontakte aufgrund ihrer Lebenssituation (sonstige Krankheit, Alter) angewiesen sind und führen zu einem zusätzlichen Stress, der die Abwehrkräfte schwächt.
· Falsch verstandene Nächstenliebe: Ich glaube, kein Begriff wurde – vor allem im christlichen Sprachraum – so oft falsch verstanden wie der der Nächstenliebe. Da wird dann oft verlangt, dass man alles erdulden und ertragen müsse, was andere Menschen einem antun. Da werden unter „Selbstaufopferung“ die größten Beschwernisse in Kauf genommen, keine Kosten und Mühen gescheut, um die Liebesbeweise zu erbringen, die angeblich Jesus von anderen verlangt hätte. Dabei findet der heroische Anspruch an die Liebe seinen Gipfel in der Selbstkasteiung und der Verleugnung eigener Bedürfnisse. Dies wird dann oft als „Helfersyndrom“ bezeichnet, bei dem die mangelnden Selbstwahrnehmung der eigenen Bedürfnisse und die Ersetzung dieser durch die der Geholfenen zu massiven Problemen führt, was der Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer in dem Buch „Die hilflosen Helfer“ beschrieben hat ( https://de.wikipedia.org/wiki/Helfersyndrom ). Die Pervertierung der Liebe kann dann in der vorbehaltlosen, ja unreflektierten und unkritischen Hilfe für Jedermann gipfeln, die dann in dem Ausnutzen dieser Hilfsbereitschaft endet. Diese Art der Liebe war und ist so nicht gemeint und hilft letztendlich auch niemand. Wie in dem vorgenannten Punkt angesprochen, ist der Fokus bei der Hilfe auf den anderen gerichtet mit der Frage: Was hilft ihm jetzt wirklich weiter? Und einem skrupellosen Betrüger, der die Gutmütigkeit von anderen ausnützt, um sich die gewünschten Vorteile zu verschaffen, bringt die unkritische Hilfe nicht wirklich weiter, sondern bestärkt ihn noch in seinem asozialen Verhalten. Dem faulen Schüler hilft ein gutmütiger und nachgiebiger Lehrer nicht weiter, sondern dieser verstärkt hiermit seine negativen Verhaltenstendenzen. Der Betrüger und der faule Schüler benötigen eine Liebe, die sich darauf konzentriert, die negativen Charakterzüge und leistungsverweigernden Einstellungen hilft zu beseitigen. Der Verbrecher und der Leistungsverweigerung benötigen Wachsamkeit, Strenge und Konsequenz im eigenen Verhalten, um dem anderen zu helfen, in seiner Entwicklung weiterzukommen. Dies kann nicht erzwungen werden, sondern nur als Angebot gelten. Das Leben wird bei Nicht-Annahme dieser Angebote schon das Notwendige lehren.
· Freiwilligkeit: Die vorangegangenen Überlegungen zur richtig verstandenen Liebe führen letztendlich zu der Einsicht, dass gute Werke nicht erzwingbar sind.Das Gebot der Freiwilligkeit gilt sowohl für den Gebenden als auch für den Empfangenden. Gute Werken gelten immer aus freiem Willen des Gebenden gemachte Angebote, die angenommen werden müssen, damit sie wirksam werden können.Auch im juristischen Denken gilt, dass Geschenke nur dann als solche angesehen werden können, wenn sie angenommen werden. Geschenke können auch abgelehnt werden, dann sind es eben keine mehr. Auch Schenken ist ein zweiseitiger Vorgang (§ 516 BGB), der die Hingabe und Annahme beinhaltet. Gute Werke können also nicht gegen den Willen des anderen durchgeführt werden. Sie bedürfen des Einverständnisses des anderen, was aber einem freien Willen entspringen muss. Wer etwa sich das Leben nehmen will, sollte nur dann nicht daran gehindert werden, wenn die Entscheidung sich das Leben zu nehmen, wirklich seinem eigenen freien Willen entspringt. Weil dies aber nicht immer sicher vermutet werden kann, ist das Verhindern der Tat die erste Option. Selbsttötung ist oft der letzte Ausweg aus einer Sackgasse, die aber gar keine ist, weil die möglichen anderen Ausgänge einfach nicht mehr gesehen werden. Freiwilligkeit der Annahme von Hilfeleistung ist das oberste Gebot, die ansonsten zum Zwang entartet, um den Menschen in der vermeintlichen guten Absicht, ihn vor sich selbst zu schützen, seiner Freiheit beraubt.
Jeden Tag eine gute Tat. Diesen Ausdruck kenne ich noch aus meiner „Pfandfinderzeit“. Ich glaube, dass das es sicher ein hoher Anspruch ist, der nur schwer zu erfüllen ist, aber als Zielvorstellung kann diese Maxime doch durchaus gelten. Letztendlich kann dieser Anspruch auf dem Weg zur Verbesserung unserer eigenen Persönlichkeit und zu mehr Vollkommenheit, die wir sicher kaum erreichen können, uns weiterhelfen. Wir können uns aber auch entscheiden, uns nicht weiter zu entwickeln und als Egoisten zu enden. Diese Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen.